Rechtsprechung
RG, 22.10.1929 - III 35/29 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind die ordentlichen Gerichte befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Zusammensetzung eines Angestelltenrats nachzuprüfen, wenn nach dem Ausscheiden der Mehrzahl seiner Mitglieder seine Neubildung auf Grund eingehender rechtlicher Erwägungen mit Zustimmung des ganzen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 53
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/12
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision - …
Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.
Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.
- ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13
Zustimmungsersetzung - Einstellung
Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.
Er war 'zeitweilig verhindert' im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 2 BRG"; 22.10.1929 - III 35/29 - ARS 7, 423, 426: "Der Kläger war nach dem allgemeinen Grundsatze des öffentlichen Rechts, dass niemand in eigener Sache Richter sein dürfte, naturgemäß außerstande, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ihm zugegangenen Kündigung mitzubestimmen, so dass die Entscheidung allein bei F. lag"; ebenso RAG 14.11.1928 - 181/28 - ARS 4, 348, 349: "Nun betraf im vorliegenden Fall die Straffestsetzung den Kläger selbst.